Ausbildung zur*zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) - Beginn am 01.11.2026
Ausbildung zur*zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)
(Ausschreibungs-ID 2233)
Mit 3.900 Mitarbeiter*innen ist die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein eine*r der größten Arbeitgeber*innen in Ludwigshafen und der Region. Alle gemeinsam stellen wir uns in den Dienst der Bürger*innen unserer Stadt: zum Beispiel in den Bürgerbüros, bei der Planung und beim Bau von Straßen, Gebäuden oder Stadtquartieren, in Sozial- und Jugendeinrichtungen, bei der Pflege des Grüns, dem Schutz der Umwelt, der Abfallentsorgung, bei Sport und Kultur, in der IT, der Finanzverwaltung, bei der Weiterbildung oder beim kommunalen Vollzugsdienst sowie bei der Feuerwehr.
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen ist im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz für die Stadt Ludwigshafen mit rd. 168.000 Einwohner*innen zuständig.
So sieht Ihr Alltag aus ...
Die Ausbildung dauert mindestens 24 Monate und endet mit bestandener Abschlussprüfung.
- Die Ausbildung dauert mindestens 24 Monate und endet mit bestandener Abschlussprüfung.
- Die praktische Ausbildung wird an verschiedenen Dienstorten der Kommunal- und Landesverwaltungen in Rheinland-Pfalz absolviert.
- Die theoretische schulische Ausbildung erfolgt in Form von 3 x 2 Seminarblöcke zu je 2 Monate an einer Akademie des öffentlichen Veterinär- und Gesundheitswesens.
- Ihnen werden Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt: Allgemeines Verwaltungsrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, Gewerberecht, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht, Warenkunde, Lebensmittel- und Betriebshygiene, Umwelthygiene, Ernährungslehre
- Während der theoretischen und praktischen Ausbildung sind Leistungsnachweise zu erbringen, die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind und in das Gesamtergebnis einfließen.
Wenn Sie ...
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Meister*in oder als Techniker*in mit staatlicher Abschlussprüfung in einem lebensmittelverarbeitenden Beruf oder einen Fachhochschulabschluss in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel und sonstigen Bedarfsgegenstände vermittelt, besitzen
- die Bereitschaft die Ausbildungskriterien nach der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelkontrolleuren (APOLMKon) zu erfüllen
- die Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW für Dienstfahrten gegen Reisekostenvergütung zur Verfügung zu stellen
- gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) haben
- ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere Kooperations- und Teamfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein aufweisen
Bekommen Sie von uns ...
- Eine Vergütung während der Ausbildung nach Entgeltgruppe 6 TVÖD
- Die Kostenübernahme für die überbetrieblichen Ausbildungszeiten nach dem Landesreisekostengesetz RLP
- Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung besteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis.
- Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis, sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen bzw. wird die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis geprüft. Beide Möglichkeiten der Übernahme unterliegen den Voraussetzungen, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses eine freie Stelle verfügbar ist sowie dass der/die Absolvent*in eine Übernahme durch gute Leistungen rechtfertigt.
- kollegiale Arbeitsatmosphäre und ein sehr gutes Betriebsklima
- eine gute Verkehrsanbindung
- Job-bike (Fahrradleasing)
- Sonderkonditionen in kooperierenden Fitnessstudios
Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten bis spätestens 17.04.2026 direkt über unser Bewerbungsportal.
Vielfalt ist uns sehr wichtig! Wir freuen uns deshalb über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Personalfragen werden von Frau Ruppel, Telefonnummer 0621/504-2182 sehr gerne beantwortet.